BI - Xenon im Plus...

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Jens Heeren
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Ungelesener Beitrag von Jens Heeren »

Marc das mit der Haftungssache ist son Ding. Wenn die Anlage nicht eingetragen ist, dann fährst Du ohne Betriebserlaubnis und hast immer eine Teilschuld, weil Du mit dem Wagen dort ja eigentlich nicht sein könntest da er ja keine Betriebserlaubnis hat. Klingt bekloppt, ist aber einem Bekannten so passiert. Richterlich beglaubigt!!! Da ging es auch um ein nicht eingetragenes Teil was nicht Unfallrelevant gewesen ist.
Bastian Kaps
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Ungelesener Beitrag von Bastian Kaps »

Na was habe ich 3 bis 5 Beiträge vorher geschrieben.

Recht haben und bekommen....... good old Germany !
Einmal Quattro, immer Quattro !
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Jens Heeren
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Ungelesener Beitrag von Jens Heeren »

Das Lustige ist, das Richter A hüh sagt, Richter B hott sagt und die Beide zusammen ein Bier trinken gehen. :oops:
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Marc Welsch
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Ungelesener Beitrag von Marc Welsch »

Eben...
Jens Heeren hat geschrieben:Das Lustige ist, das Richter A hüh sagt, Richter B hott sagt und die Beide zusammen ein Bier trinken gehen. :oops:
... deswegen ist rein juristisch die von Dir beschriebene Situation möglich, aber auch nicht generell die Regel.
Schöne Inselgrüße Marc

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Andy Nussbaum
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Ungelesener Beitrag von Andy Nussbaum »

Hallo zusammen

ich habe die Bi-Xenons durch Robert und seinen Freund Chris umbauen lassen und bin voll zufrieden. Einfach bombastisch, was man da rausholen kann. Kleinigkeiten wie Zoll (in die Schweiz, daher Überweisung in zwei Tranchen machen) und Anpassungen am Stecker waren schnell behoben und nun ist mein Plus mit strahlend neuen Scheinwerfern ausgerüstet. Und der Preis ist meines Erachtens auch ok.

Einziger Wermuthtropfen ist, dass die originalen Vorschaltgeräte mit Schrauben zu befestigen waren, die auf die neuen nicht mehr passen. Aber auch dafür gibts ne Lösung.

Ob und wie ich das in der Schweiz eintragen lassen muss, weiss ich nicht. Ist im Moment auch egal.

Ich kann den Umbau empfehlen, gerade wenn wie bei mir sowieso ein Brenner zu lahmen beginnt.

Gruss Andy
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Rainer Hüring
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Ungelesener Beitrag von Rainer Hüring »

I ch weiss nun auch nicht warum ihr die BI-Xenon Lösung so zerreist...

Legal ists wenns ein Lichttechnisches Gutachten über den Scheinwerfer gibt, oder es dir ein TÜV einträgt. WEIL, Xenon hatte dein Wagen bereits vorher, wenn sich an deinm Licht nichts Ändert, ists doch Ok.

Wenns auch nicht so sein sollte, wäre es auch egal, erwerben und einbauen kann es jeder der will, und eine alternative zu defekten originalen ist es definitiv!! Warum also nicht die Bi-Xenon möglickeit dazu nehmen. es ist mein Sicherheit bei Nachtfahrten.


Nochwas, Rechtsprechung, selbst wenn ich ohne Lappen fahre, bin ich nicht Schuld am Unfall wenn ihr mir die Vorfahrt nehmmt!! Bekomme nur eine Strafe wegen fahren ohne FS, den Schaden habt ihr an A....;D


Also, bevor ihr euch weiter streitet, es ist jedem selber überlassen. Keiner zwingt einen dazu. ausser Audi mit Ihrer Ersatzteil Politik und Preisgestaltung.

Gruss Rainer
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Marc Welsch
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Ungelesener Beitrag von Marc Welsch »

Hallo Rainer,

auch wieder aus juristischen Gründen kann ich das so nicht stehen lassen. Das lichttechnische Gutachten umfaßt die unveränderte Gesamteinheit des Scheinwerfers inkl. aller Baugruppen. Wenn man an einer Baugruppe etwas ändert, ist dadurch das gesamte lichttechnische Gutachten hinfällig. Das hat zur Folge, daß die ABE erlischt und man somit streng genommen ohne Versicherungsschutz fährt. Punkt, aus, Feierabend, an diesem Sachstand läßt sich nichts gutreden, das ist einfach so und das muß auch jeder wissen, der diese Möglichkeit in Betracht zieht. Dazu werde/darf ich auch keine weitere Diskussion dulden, weil dies für mich selbst als Forenbetreiber juristische Probleme bedeuten kann.

Auf der anderen Seite gebe ich zu, daß diese Lösung qualitativ sehr gut ist und mit 99%iger Wahrscheinlichkeit an unseren Autos eben nicht bemängelt werden wird.
Schöne Inselgrüße Marc

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Bruno B.
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Ungelesener Beitrag von Bruno B. »

Sehr interessante Lektüre.
Leider kommt dieser Vorschlag zu spät bei mir an, da ich schon beide
Systeme ersetzt habe.
Wenn sich an der Qualität der Brenner nichts geändert hat, werde ich
mich wohl in etwa 5 Jahren wieder auf dieses Thema beziehen.
Dein Engagement ist vorbildlich, weiter so und vielen Dank.

Wenn die Aenderungen fachmännisch durchgeführt werden, spricht nichts dagegen.
Ausser der TüF. Bei uns die M.F.K (Motorfahrzeugkontrolle).
Aber hey, ehrlich Leute, die messen den Lichtkegel die Streuung und basta.
Bei uns zumindest.Wie auch immer.
Take it easy

Bis dann
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